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BayRail®  A-2YY ...x1x1,8

BayRail® A-2YY ...x1x1,8

Bahnsignalkabel für Stellwerks- und Überwachungsanlagen u.ä., soweit nicht der Einsatz von Spezialkabeln der Signaltechnik (z. B. PZB-Kabel) vorgeschrieben ist. BayRail® A-2YY dient als Bahnsignalkabel, in Stellwerks- und Überwachungsanlagen u.ä., soweit nicht der Einsatz von Spezialkabeln der Signaltechnik (z. B. PZB-Kabel) vorgeschrieben ist. Das Kabel ist für Verlegung im Erdreich oder außerhalb Bauwerken vorgesehen und unterliegt damit nicht der Bauproduktenverordnung. Es kann auch nicht in die Brandklasse Eca oder besser eingestuft werden.
BayCom®  Tusi®  AJ-02YSF(L)HDBH

BayCom® Tusi® AJ-02YSF(L)HDBH

Flammwidriges Datenkabel für OLSP-Systeme (Oberleitungsspannungsprüfung) in Tunnel, zum Anschluss von Sicherungs- und Signalisierungseinrichtungen in Tunnelbereichen. Flammwidriges Datenkabel für OLSP-Systeme (Oberleitungsspannungsprüfung) in Tunnel vorgeschrieben, zum Anschluss von Sicherungs- und Signalisierungseinrichtungen in Tunnelbereichen für eine Betriebsspannung (Spitzenwert) von ≤ 225 V. Es ist geeignet zum dämpfungsarmen Übertragen von Wechselströmen bis in den Hochfrequenzbereich, in Anlagen, die eine hohe Unempfindlichkeit gegeneinander, gegen äußere Störer sowie gegen Erdpotential erfordern. Das Kabel ist bei erhöhten Zugbelastungen geprüft (WKT-Prüfung für Zugfestigkeit) und hat eine VDE-Reg.-Nr. sowie die Zulassung durch das Eisenbahnbundesamt EBA.
BayRail®  nonfire SW-CLZ1 ...x4x1,5

BayRail® nonfire SW-CLZ1 ...x4x1,5

Montageoptimiertes, flammwidriges Stellwerkkabel und Signalkabel CPR/BauPV Klasse B2ca in Stellwerks- und Überwachungsanlagen, für Eisenbahnen, Fernsteuerung, Signalisation und Kontrollsignale. BayRail® nonfire SW-CLZ1 sind montageoptimierte, querwasserdichte, flammwidrige Signalkabel, in Stellwerks- und Überwachungsanlagen, für Eisenbahnen, Fernsteuerung, Signalisation, Kontroll- und Sicherheitssignale. Geeignet für die Verlegung in Rohranlagen und Kabeltrögen, im Freien, auf Tragesystemen, in Installationsschächten und für fachgerechte Verlegearten in Tunneln, Gebäuden und Innenbereichen mit Publikumsverkehr. Das Kabel ist halogenfrei, schwer entflammbar, verfügt über eine geringe Brandfortleitung und Rauchentwicklung und ist für Bauten mit erhöhter Personengefährdung und erhöhtem Sachwertschutz, wie z.B. Tunnel, Innenbereiche mit Publikumsverkehr oder Depots, gemäß Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB EBV besonders geeignet.
BayRail®  A-2Y2YV ...x1x1,8 S (H145)

BayRail® A-2Y2YV ...x1x1,8 S (H145)

BayRail® A-2Y2YV dient als Bahnsignalkabel, in Stellwerks- und Überwachungsanlagen u.ä., soweit nicht der Einsatz von Spezialkabeln der Signaltechnik (z. B. PZB-Kabel) vorgeschrieben ist. 2007 wurden die technische Spezifikationen für ungefüllte, adrig verseilte Signalkabel TL 416.0113 V1.1 und 416.0114 V1.1 durch die technischen Spezifikationen für gefüllte, längs- und querwasserdichte Signalkabel TL 416.0113 V2.1 und 416.0114 V2.1 ersetzt. Die Freigabe der Deutschen Bahn AG für die alten ungefüllten Kabel ist erloschen.
BayRail®  A-2Y2YV ...x1x1,4 S (H145)

BayRail® A-2Y2YV ...x1x1,4 S (H145)

BayRail® A-2Y2YV dient als Bahnsignalkabel, in Stellwerks- und Überwachungsanlagen u.ä., soweit nicht der Einsatz von Spezialkabeln der Signaltechnik (z. B. PZB-Kabel) vorgeschrieben ist. 2007 wurden die technische Spezifikationen für ungefüllte, adrig verseilte Signalkabel TL 416.0113 V1.1 und 416.0114 V1.1 durch die technischen Spezifikationen für gefüllte, längs- und querwasserdichte Signalkabel TL 416.0113 V2.1 und 416.0114 V2.1 ersetzt. Die Freigabe der Deutschen Bahn AG für die alten ungefüllten Kabel ist erloschen.
BayRail®  AJ-2Y(St)YbY ...x1x1,8

BayRail® AJ-2Y(St)YbY ...x1x1,8

Bahnsignalkabel für Stellwerks- und Überwachungsanlagen u.ä., soweit nicht der Einsatz von Spezialkabeln der Signaltechnik (z. B. PZB-Kabel) vorgeschrieben ist. BayRail® AJ-2Y(St)YbY dient als Bahnsignalkabel, in Stellwerks- und Überwachungsanlagen u.ä., soweit nicht der Einsatz von Spezialkabeln der Signaltechnik (z. B. PZB-Kabel) vorgeschrieben ist. Das Kabel ist für Verlegung im Erdreich oder außerhalb Bauwerken vorgesehen und unterliegt damit nicht der Bauproduktenverordnung. Es kann auch nicht in die Brandklasse Eca oder besser eingestuft werden.